Während im Zweifel jeder Musikinteressierte eine Idee davon hat, was Musiklabels sind und was diese hauptsächlich machen, sind die Aufgaben von Musikverlagen teilweise nicht einmal allen Kreativen in der Musikbranche im Detail bekannt, da diese eher im B2B-Bereich agieren. Grundsätzlich ist es die Aufgabe eines Musikverlags wie UCP.ONE, das von Autor*innen (also den Urheber*innen, sprich Komponist*innen und Textdichter*innen) geschaffene Werk zu verwerten und an Dritte zu lizenzieren. Der Musikverlag UCP.ONE arbeitet folglich in der Regel nicht mit Interpreten wie Sänger*innen, Bands, Musik-Projekten oder Orchestern zusammen, um die jeweiligen Einspielungen zu verbreiten, sondern er kümmert sich um das weltweite Registrieren, Administrieren und die Vermarktung der geschaffenen Werke. UCP.ONE fördert und betreut zudem Autor*innen und ermöglicht es ihnen, sich auf den kreativen Schaffensprozess zu konzentrieren indem er u.a. die umfangreichen Verwaltungsarbeiten abnimmt, die mit den Verwertungen und Lizenzierungen verbunden sind und leztlich für die daraus resultierenden Lizenzzahlungen sorgen.
Folgende Leistungen bietet UCP.ONE an:
- Weltweite Registrierung und Datenpflege der Werke nach internationalen Standards
- Platzierung von Werken in Filmen, Werbung, TV-Sendungen und Spielen
- Monitoring und Einkommensverfolgung in Bezug auf die Nutzungen der verlegten Werke
- Weltweite Präsenz durch ein aktives Partnernetzwerk (Subverlage)
- Unterstützung bei der Suche nach passenden Labels, Booking-Agenturen
- Beratung bei Vermarktungsstrategien und inhaltlichen Entscheidungen
- Suche von passenden Koautor*innen und Zusammenbringen von Komponist*innen und Texter*innen
- Drucken von Noten und Vertrieb von Musikwerken (physisch und digital)
In Deutschland vergibt UCP.ONE keine mechanischen Rechte (Vervielfältigungsrechte). Dies geschieht über die GEMA. Synch-Rechte hingegen werden ausschließlich über UCP.ONE vergeben. Der Unterschied zwischen Synchronisationsrechten und mechanischen Rechten ist derjenige, dass es bei einer Synchronisationsrechtevergabe um Musik geht, die in einem visuellen Medium (Film, TV-Sendung, Computerspiel oder TV-Werbung) zu hören sein soll und dauerhaft mit diesem auch verbunden wird, während es sich bei einem mechanischen Recht um die reine Lizenz in Bezug auf die Vervielfältigung von Audioaufnahmen handelt (CD, Vinyl, Download, Streaming).
Einige Autoren und Komponisten von Werken, die bei UCP.ONE verlegt sind: